a) Ein Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber und dem Verlag oder einer seiner Vertragspartner (im Falle von angekauften Verträgen) über die Schaltung von Werbeinhalten (Printanzeigen und/oder Interneteinträgen) in Medien wie Druckwerken oder dem Internet.
b) Auflagenhöhe und Laufzeit von Druckwerken richten sich nach dem Vertrag. Die Verteilung erfolgt durch den im Vertrag genannten Träger.
c) Der Auftraggeber sƟmmt zu, dass Printanzeigen auch online auf Verlagsseiten (z.B. 2.media) oder Datenträgern veröffentlicht werden können.
d) Der Verlag garantiert keinen Werbeerfolg.
a) Der Verlag behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
b) Der Verlag kann Aufträge ablehnen, insbesondere bei rechtlichen oder technischen Problemen.
c) Festplatzierungen können abgelehnt oder geändert werden, wenn sie unzumutbar sind. In diesem Fall wird ein Platzierungszuschlag nicht berechnet.
d) Bei Auftragsablehnung wird der Auftraggeber informiert und geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
a) Der Auftraggeber stellt fehlerfreie Vorlagen bereit.
b) Werden keine Vorlagen geliefert, darf der Verlag den Inhalt selbst gestalten.
c) Haftung für verlorene Vorlagen besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
d) Der Auftraggeber ist für die Fehlerfreiheit der digitalen Vorlagen verantwortlich.
e) Der Verlag haftet nicht für Schäden durch Viren in Dateien des Auftraggebers.
f) Die Druckqualität entspricht den üblichen Standards der Euro-Skala. Geringfügige
Farbabweichungen sind kein Mangel.
a) Korrekturabzüge werden mit der Rechnung versandt.
b) Der Auftraggeber muss Änderungswünsche fristgerecht schriftlich mitteilen, sonst gilt der Abzug als genehmigt.
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
b) Änderungswünsche nach Abgabe des Auftrags können Mehrkosten verursachen.
c) Platzierungsänderungen unterliegen Ziff. 2c.
a) Der Verlag haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
b) Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
c) Bei einfacher Fahrlässigkeit verjähren Ansprüche innerhalb eines Jahres.
a) Der Auftraggeber sichert zu, alle Rechte an den Werbeinhalten zu besitzen und haftet für deren Rechtmäßigkeit.
b) Der Verlag prüft Werbeinhalte nicht auf Rechtskonformität.
c) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag alle zur Veröffentlichung notwendigen Rechte.
a) Die vereinbarte Vergütung ist bei erhalt der VK-Rechnung (Vorkassenrechnung) sofort zu zahlen.
b) Bei Vertragskündigung durch den Auftraggeber gelten folgende Entschädigungen:
a) Die Laufzeit und Häufigkeit der Veröffentlichung werden im Anzeigenvertrag festgelegt und können je nach Produkt variieren.
b) Der Verlag kann Werbeinhalte sperren oder löschen, wenn diese gegen Gesetze verstoßen.
a) Bei Zahlungsverzug kann der Interneteintrag des AuŌraggebers gesperrt werden. Die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht.
b) Bei Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag bei Verzug sofort fällig.
a) Kündigungen bedürfen der SchriŌform.
b) Es gelten ausschließlich die AGB des Verlages.
c) Der Gerichtsstand wird vom AuŌragnehmer frei gewählt. Es gilt deutsches Recht.